AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

creAGion – creative Content & Design, Anne Grozinger
Bamlacher Str. 4
79415 Bad Bellingen

Im Folgenden – creAGion – genannt
 

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen creAGion und deren Kunden geschlossen werden.

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB individuell regeln. 

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Kunden an creAGion, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

1.4 creAGion bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich Grafikdesign, Content Erstellung, Social Media und Online-Marketing. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen (i. d. R. im Rahmen des Angebots) zwischen creAGion und ihren Kunden. Ergänzend gelten für die jeweiligen Leistungsbereiche die in diesen AGB enthaltenden speziellen Bestimmungen (unter Punkt 5), soweit sie einschlägig sind.

1.5 Kunden von creAGion können auch Verbraucher bzw. Privatpersonen sein.

1.6 creAGion ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. creAGion bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für creAGion ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.7 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.8 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt creAGion – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

2. Abwicklung von Aufträgen

2.1 Angebote von creAGion an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen, soweit keine kürzere Frist bestimmt ist. Nach Ablauf der Frist ist creAGion an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Ein etwaig durch creAGion erstellter bloßer Kostenvoranschlag stellt nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden dar, welche zwingend noch der Annahme durch creAGion bedarf. 

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform. 

2.3. creAGion und der Kunde verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des jeweils anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig. 

2.4 Besprechungsprotokolle, die creAGion fertigt und dem Kunden übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich. 

2.5 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die creAGion erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von creAGion. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Sofern der Kunde creAGion Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass creAGion von Rechtswegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. creAGion ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. creAGion wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet der Kunde hierfür selbst.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

3.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der vereinbarten Leistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt dieses creAGion rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann creAGion nach Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden.

3.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist creAGion gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3.5 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann creAGion dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen. 

 

4. Beauftragung von Dritten 

4.1 creAGion ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Arbeiten nach Zeit und Ort grundsätzlich frei, soweit sich nichts anderes aus dem Auftrag ergibt. 

4.2 creAGion ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen. 

4.3 creAGion ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen creAGion vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen.

4.4 Aufträge an Werbeträger erteilt creAGion im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 

 

5. Leistungen

5.1 Website-Erstellung und Veröffentlichung mittels Baukastensystem

5.1.1 Gegenstand der Website-Erstellung ist die Einrichtung, Gestaltung, inhaltliche Befüllung und Veröffentlichung einfacher Websites unter Verwendung von standardisierten Baukastensystemen (z. B. STRATO, IONOS, Wix o. Ä.) entsprechend den vereinbarten Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der im Angebot bzw. Vertrag beschriebenen Inhalte. Eine individuelle Webentwicklung, Programmierung oder SEO-Optimierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.1.2 Die beauftragten Leistungen beinhalten typischerweise (sofern beauftragt): Auswahl und Konfiguration eines geeigneten Website-Templates, Registrierung einer Domain über das ausgewählte Baukastensystem, Grundeinrichtung der Seite (Design, Menüstruktur, Basiskonfigurationen), Einbindung der Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.), sowie Veröffentlichung der Website.

5.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Umsetzung benötigten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Impressums- und Datenschutzdaten) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Die Inhalte werden von creAGion nicht rechtlich oder inhaltlich geprüft; insbesondere erfolgt keine Prüfung auf Rechte Dritter, Urheberrecht oder Datenschutzkonformität. Nach gesonderter Vereinbarung kann creAGion eigene Inhalte (z. B. Texte) erstellen oder geeignete Bilder zur Nutzung auswählen und bereitstellen. Die inhaltliche Freigabe dieser Materialien obliegt in jedem Fall dem Kunden.

5.1.4 Die Einrichtung der Website erfolgt auf Basis der Vorgaben des gewählten Baukastensystems. Der Kunde ist an dessen technischen und gestalterischen Möglichkeiten gebunden. Gewünschte Funktionen, die über den Standardumfang hinausgehen, müssen gesondert vereinbart und ggf. zusätzlich vergütet werden, sofern diese technisch durch das gewählte Baukastensystem umsetzbar sind.

5.1.5 Nach Fertigstellung wird dem Kunden die Website zur Prüfung freigegeben. Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs werden einmalig innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsübergabe an den Kunden berücksichtigt. Die endgültige Freigabe (Abnahme) erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Kunden oder durch konkludente Nutzung der Website.

5.1.6 Die technische Betreuung der Website (z. B. Updates, Sicherheitsprüfungen oder technische Fehlerbehebung) ist nicht Bestandteil der Leistung. Inhaltliche Änderungen (z. B. Text- oder Bildaktualisierungen) können auf Wunsch an creAGion beauftragt und nach Aufwand vergütet werden.

5.1.7 Die Domainregistrierung erfolgt – sofern beauftragt – im Namen und auf Rechnung des Kunden durch creAGion als Vermittler über das gewählte Baukastensystem. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der gewünschten Domain und deren Inhalte. Eine rechtliche Prüfung durch creAGion erfolgt nicht.

5.1.8 Die Einrichtung eines SSL-Zertifikats erfolgt – sofern beauftragt – ebenfalls ausschließlich über die im Baukastensystem vorgesehenen Funktionen. Eine rechtliche oder technische Prüfung dieser Zertifikate durch creAGion findet nicht statt.

5.1.9 creAGion bietet keine eigenen Hosting-Leistungen an. Hosting, Serverbetrieb, Domainverwaltung sowie alle damit verbundenen technischen Dienste werden vom jeweiligen Baukastensystem erbracht. 

5.1.10 creAGion haftet nicht für technische Ausfälle, Nichtverfügbarkeit der Website, Serverstörungen oder Datenverluste, die durch das Baukastensystem, dessen Anbieter oder technische Infrastruktur verursacht werden. 

5.1.11 Im Rahmen der Auftragserfüllung kann creAGion eigenständig Nutzerkonten und Zugangsdaten für die Einrichtung der Website anlegen. Nach Abschluss des Projekts und erfolgter Abnahme werden dem Kunden alle relevanten Zugangsdaten in geeigneter Form übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten sicher zu verwahren und regelmäßig zu aktualisieren. Nach Übergabe übernimmt creAGion keine Verantwortung mehr für die Verwaltung oder Sicherheit dieser Zugangsdaten.

5.1.12 creAGion ist berechtigt, die erstellten Websites oder Auszüge hiervon zu Referenzzwecken unter Nennung des Kundennamens im eigenen Portfolio zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

5.2 Content-Marketing und SEO-Leistungen

5.2.1 creAGion bietet ihren Kunden professionelle Content-Marketing-Dienstleistungen an. Diese umfassen insbesondere die Texterstellung/Copywriting, auf Wunsch auch suchmaschinenoptimierte Texte (z. B. SEO-Blogartikel). Die Dauer der Beauftragung sowie die Vergütung richten sich nach den im Angebot festgelegten Konditionen. Die beschriebenen Content-Marketing- und SEO-Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar, so dass ein Dienstleistungsvertrag zu Stande kommt.

5.2.2 Die Inhalte der Texte orientieren sich an den Vorgaben des Kunden. Nach Fertigstellung des vereinbarten Textes übermittelt creAGion diesen zur Durchsicht und Freigabe. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beinhaltet die Beauftragung zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen. Weitere Korrekturen, insbesondere stilistische Änderungen oder Ergänzungen um neue Inhalte nach Freigabe, sind gesondert zu vergüten.

5.2.3 Sofern creAGion mit der Einbindung oder Veröffentlichung von Texten (z. B. auf einer Website, in einem CMS oder Printprodukt) beauftragt wurde, erfolgt dies ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden. Für Fehler, die nach Freigabe festgestellt werden, haftet creAGion nur nach Maßgabe der Regelungen unter „Haftung / Freistellung“.

5.2.4 Im Rahmen suchmaschinenoptimierter Texte (SEO-Content) schuldet creAGion die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können, etwa Keyword-Optimierung, semantische Strukturierung oder Metadaten-Empfehlungen. Die Suchmaschinenoptimierung stellt eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Platzierung bei Google oder messbare Traffic-Steigerung) wird nicht geschuldet.

5.2.5 creAGion übernimmt keine rechtliche Prüfung von Inhalten (z. B. in Bezug auf Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht). Diese Verantwortung liegt beim Kunden.

5.2.6 creAGion ist berechtigt, die erstellten Texte oder Auszüge hiervon zu Referenzzwecken unter Nennung des Kundennamens im eigenen Portfolio zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

5.3 Grafikdesign im Online- oder Printbereich

5.3.1 Gegenstand von Designverträgen im Online- oder Printbereich zwischen creAGion und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Online- und Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von Plakaten, Flyern, Broschüren, Werbemitteln oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Grafikdesignverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

5.3.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen creAGion und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei creAGion zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch creAGion dar. creAGion wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen creAGion und dem Kunden zustande. 

5.3.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist creAGion nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

5.3.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird creAGion den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

5.3.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von creAGion ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) creAGion vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist creAGion gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann creAGion dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

5.3.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

5.3.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet creAGion bei der Erstellung von Online- und Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign, Illustrator o.ä.).

5.3.9 creAGion ist berechtigt, die erstellten Designs zu Referenzzwecken unter Nennung des Kundennamens im eigenen Portfolio zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

5.4. Social Media Marketing & Betreuung

5.4.1 creAGion bietet Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing an. Dazu zählen insbesondere: die Einrichtung von Social Media Kanälen; die Konzeption und Umsetzung von Content (Texte, Bilder, Grafiken); die Planung und Veröffentlichung von Beiträgen auf Social-Media-Kanälen des Kunden; die laufende Betreuung der Accounts (z. B. redaktionelle Pflege); sowie das Community Management (z. B. Moderation von Kommentaren und Nachrichten). Die Leistungen im Bereich Social Media Marketing sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, so dass ein Dienstleistungsvertrag zu Stande kommt.

5.4.2 Im Sinne der §§ 611 ff. BGB schuldet creAGion ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch keine Garantie für einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Anzahl von Followern, Interaktionen oder Umsatzsteigerung). Jegliche Erfolgversprechen sind ausgeschlossen.

5.4.3 Die Auswahl und Bereitstellung von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Videos, Impressumsangaben) obliegt dem Kunden. creAGion übernimmt keine rechtliche Prüfung dieser Inhalte und ist nicht verpflichtet, diese auf Rechtmäßigkeit oder Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Sofern creAGion jedoch offensichtliche Rechtsverstöße erkennt, kann die Veröffentlichung entsprechender Inhalte verweigert werden.

5.4.4 creAGion übernimmt keine Verpflichtung zur dauerhaften Überwachung von Social Media Accounts oder Inhalten Dritter und haftet nicht für Reaktionen oder Inhalte von Dritten, die in den betreuten Kanälen veröffentlicht werden.

5.4.5 Im Rahmen der Social Media Betreuung ist creAGion ausschließlich als Dienstleister tätig; die Verantwortung für die Social Media Accounts und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben verbleibt beim Kunden.

5.4.6 creAGion haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung von Social-Media-Plattformen entstehen, insbesondere nicht für etwaige Ausfälle, Störungen oder Löschungen durch die Plattformbetreiber. Ebenso übernimmt creAGion keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Inhalte und stellt creAGion von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

5.4.7 creAGion verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls Dritter ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO). So hat creAGion im Rahmen des Community Managements z. B. Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Nachrichten, Kommentare von Kunden und Nutzern) und ist berechtigt, im Namen des Kunden darauf zu antworten. Eine weitergehende Verarbeitung oder Nutzung der Daten findet nicht statt. Für datenschutzrechtliche Fragen und die Einholung etwaiger erforderlicher Einwilligungen ist der Kunde verantwortlich.

5.4.8 creAGion ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen des Social Media Marketings zu Referenzzwecken unter Nennung des Kundennamens im eigenen Portfolio zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

5.5 Online-Marketing

5.5.1 creAGion erbringt im Rahmen des Online-Marketings Dienstleistungen wie Strategieberatung, Marketingplanung, Optimierungsvorschläge und sonstige beratende Tätigkeiten zur Verbesserung der Online-Präsenz und Marketingaktivitäten des Kunden.

5.5.2 Die Leistungen im Online-Marketing stellen eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB dar, so dass ein Dienstleistungsvertrag zu Stande kommt. creAGion schuldet keinen bestimmten Erfolg oder eine garantierte Verbesserung von Kennzahlen (z. B. Traffic, Conversions, Umsatz). Es wird zugesichert, die vereinbarten Maßnahmen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der branchenüblichen Standards durchzuführen.

5.5.3 Die Mitwirkungspflichten des Kunden bestehen darin, creAGion alle erforderlichen Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen.

5.5.4 Sofern durch creAGion Werbeanzeigen oder kostenpflichtige Kampagnen vorgeschlagen oder umgesetzt werden, trägt der Kunde die entstehenden Kosten. creAGion ist berechtigt, hierfür einen Aufwendungsersatz zu verlangen.

5.5.5 creAGion ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen des Online-Marketings zu Referenzzwecken unter Nennung des Kundennamens im eigenen Portfolio zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

6. Preise und Vergütung

6.1 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden je nach individueller Vereinbarung entweder auf Stundenbasis (abrechnungsfähig je angefangene 15 Minuten) oder als Pauschalpreis abgerechnet und in Rechnung gestellt. Handelt es sich um einen Werkvertrag (z. B. Website-Erstellung, Grafikdesign), ist creAGion berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist creAGion bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Social Media Betreuung) berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.

6.3 Interne Sachkosten, die creAGion zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z. B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet creAGion dem Kunden zum Selbstkostenpreis, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, kann creAGion für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

6.5 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

6.6 creAGion ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen von creAGion sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist oder etwa auf der Rechnung selbst genannt ist. 

7.2 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von creAGion anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde kein Unternehmen/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. 

7.3 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich creAGion das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

 

8. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann creAGion verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn creAGion den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 8 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die creAGion dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

 

9. Mängelgewährleistung

9.1 Die von creAGion erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Schritfform zu melden. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel. 

9.2 Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt in diesem Fall bei creAGion. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit beruhen. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

9.3 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte ohne Einschränkungen. Die Wahl der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) liegt beim Verbraucher.

9.4 Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. 

 

10. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

10.1 Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Social-Media-Betreuung) werden individuell vereinbart und sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. 

10.2 Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der vereinbarten Laufzeit durch den Kunden gekündigt, verlängert er sich automatisch um den im Angebot genannten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 creAGion behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen ein Projekt vorzeitig zu beenden oder die Zusammenarbeit mit dem Kunden auszusetzen,. In einem solchen Fall wird der Kunde durch creAGion unverzüglich informiert und bereits erbrachte Leistungen werden transparent abgerechnet.

 

11. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

11.1 creAGion räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

11.2 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von creAGion (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei creAGion, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. 

11.3 Die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern ist untersagt.

11.4 creAGion übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde creAGion frei.

11.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde creAGion ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist creAGion dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.6 Ferner ist creAGion berechtigt, ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Website(s) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

12. KI-Einsatz 

12.1 creAGion ist dazu berechtigt, KI-Anwendungen bei der Leistungserbringung zu nutzen. Mit Auftragserteilung gestattet der Kunde die Nutzung von KI-Anwendungen und die damit verbundene Informationsweitergabe an den jeweiligen Anbieter der KI-Anwendungen. 

12.2 Widerspricht der Kunde vor oder bei Auftragserteilung der Nutzung von KI-Anwendungen, wird creAGion prüfen, ob und inwiefern auf deren Nutzung zur Leistungserbringung verzichtet werden kann. Ein Verzicht kann Auswirkungen auf die Kalkulation, Timings und Durchführbarkeit der Leistungen haben. In diesem Fall ist creAGion berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder den Auftrag abzulehnen. 

12.3 An KI-generierten Inhalten und Elementen räumt creAGion insoweit immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte ein, wie diese entstehen und eingeräumt werden können. Die Nutzung der KI-Anwendungen durch creAGion erfolgt im Einklang mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter. Eine darüber hinausgehende Haftung durch creAGion beim Einsatz von KI-Anwendungen besteht nicht. 

12.4 Der Kunde erkennt an, dass insbesondere an KI-generierten Bildern keine Nutzungsrechte übertragen werden können. creAGion sichert jedoch - wenn nichts abweichend vereinbart wurde - zu, dass solche Bilder nicht für einen weiteren Kunden verwendet werden.

 

13. Vertraulichkeit

creAGion wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundener Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. creAGion verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. 

 

14. Haftung / Freistellung

14.1 creAGion haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von creAGion – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinns, mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden oder Datenverlust. 

14.2 Sofern creAGion Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Grafiken oder sonstige Beiträge) im Auftrag des Kunden erstellt, trägt der Kunde die Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie den Datenschutz. Der Kunde stellt creAGion von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer entsprechenden Pflichtverletzung beruhen, es sei denn, creAGion trifft ein eigenes Verschulden.

14.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass creAGion zu keinem Zeitpunkt eine eigene rechtliche Überprüfung der von creAGion erbrachten Leistungen vornimmt. Erachtet creAGion für die Realisierung und Umsetzung der beauftragten Leistungen eine rechtliche (z. B. 
marken-, wirschafts-, wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch Dritte (insbes. durch Rechtsanwälte, sonstige Institutionen etc.) für erforderlich, so trägt der Kunde nach vorheriger Abstimmung die Kosten. 

14.4 Schadensersatzansprüche gegen creAGion verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.

 

15. Verschwiegenheitsverpflichtung 

creAGion und der Kunde verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, weiterzugeben, zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von creAGion vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Kunde solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat. 

 

16. Datenschutz/Datensicherung 

16.1 Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an creAGion übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und, dass die Nutzung der Daten durch creAGion im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. 

16.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von creAGion während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist. 

16.3 Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an creAGion sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

 

17. Schriftform 

Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (z. B. E-Mail).

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort ist der Sitz von creAGion. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit rechtlich vereinbar – der Sitz von creAGion. 

18.2 Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen creAGion nur nach schriftlicher Zustimmung derselben auf Dritte übertragen bzw. abtreten. Die zwischen creAGion und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

18.3 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von creAGion als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

18.4 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von kreativen Leistungen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat creAGion keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden.

18.5 creAGion ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist creAGion berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. 

Stand: Juli 2025

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